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Elterninfos

 

Abschlüsse

  • Berufsbildungsreife

  • Erweiterte Berufsbildungsreife

  • Fachoberschulreife

  • Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

 

Antrag auf Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht

Die Beurlaubung eines Schülers vom Besuch des Unterrichts oder anderer teilnahmepflichtiger schulischer Veranstaltungen kann nur aus besonderen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Der Antrag soll rechtzeitig gemäß den Vorgaben der Schule eingereicht werden, so dass dieser eine angemessene Bearbeitungsfrist zur Verfügung steht. Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung.

  • bis zu drei Tagen innerhalb eines Schuljahres       →    Antrag beim Klassenlehrer

  • bis zu vier Wochen innerhalb eines Schuljahres    →    Antrag beim Schulleiter

  • zeitlich darüber hinausgehende Beurlaubungen    →    Antrag beim Staatlichen Schulamt


Befreiung vom Sport/Schwimmen

Schüler können aus zwingenden Gründen ganz oder teilweise vom Sport- oder Schwimmunterricht befreit werden. Die Befreiung muss von den Eltern schriftlich beantragt und begründet werden. Ein ärztliches Attest ist beizufügen, sofern die Gesundheitsstörung nicht offensichtlich ist. Sofern für das Attest Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen. Für die befreiten Schüler besteht Anwesenheitspflicht im Unterricht.

 

Entschuldigungen

Wenn Ihr Kind z. B. wegen Erkrankung vom Unterricht fernbleibt, müssen Sie dies der Schule unverzüglich melden. Nach einer telefonischen Entschuldigung muss eine schriftliche nachgereicht werden. Dauert die Erkrankung länger als 3 Tage, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Der Fehlende kümmert sich selbständig um die Hausaufgaben oder andere wichtige Materialien aus dem versäumten Unterricht.


Essengeld

Die Kinder und Lehrer bestellen ihr Essen direkt bei der Fa. Alt Nauendorf (Tel. 03531/602020) bzw. über einen Login im Internet. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung bzw. im Lastschriftverfahren. Angeboten werden täglich zwei Essen und ein Salat. Der Preis pro Essen für Grund- und Oberschüler beträgt 3,10 €. Davon trägt für Kinder, die nicht vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren, unser Schulträger einen Anteil von 0,50 €, sodass sich ein Endpreis von 2,60 € pro Essen ergibt.

Empfänger von Hartz IV, Sozialgeld oder Sozialhilfe können beim zuständigen Amt einen Antrag auf Zuschuss zum Mittagessen stellen. Bei Bewilligung ist das Mittagessen für die Kinder kostenfrei. Die Kostenübernahmeerklärung ist nach Erhalt bei der Fa. Alt Nauendorf einzureichen.

 

Läuse

Wenn Kinder aus der Schule Kopfläuse mit nach Hause bringen, sind die Eltern meist peinlich berührt. Dabei ist das Ungeziefer weder eine Schande noch das Kennzeichen für mangelnde Hygiene. Kinder, die von Läusen befallen sind, sind vom Unterricht befreit. Ein Kind kann erst dann zum Schulbesuch wieder zugelassen werden, wenn es nach ärztlichem Urteil gänzlich frei von Läusen und Nissen ist. Bei wiederholtem Befall ist ein ärztliches Attest erforderlich. Bitte helfen Sie mit, das Ungeziefer aus der Schule zu verbannen.


Lernmittelverordnung - Büchergeld

Der Eigenanteil für Schulbücher beträgt für Schüler der

  • Kl. 1 – 4        12,00 €

  • Kl. 5 – 6        25,00 €

  • Kl. 7 – 10      29,00 €

Die Kassierung des Eigenanteils erfolgt durch den Klassenlehrer in der ersten Schulwoche.

Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler, die am 1. August eines Jahres (Stichtag) eine der folgenden Leistungen erhalten, von der Bezahlung des Eigenanteils befreit werden:

  1. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

  2. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe –   oder

  3. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende –

Der Antrag ist in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres beim Klassenlehrer erhältlich oder kann auch hier heruntergeladen werden. In der Schule wieder abzugeben ist er zusammen mit dem Leistungsnachweis bis spätestens 01.09.2023.

 

Der Eigenanteil ermäßigt sich um die Hälfte für das dritte und jedes weitere Kind, wenn mindestens drei Kinder derselben Familie eine Schule besuchen und dies durch die Vorlage einer nicht formgebundenen Bescheinigung der jeweiligen Schule, ebenfalls bis 01.09.2023, nachgewiesen wird.

 

PILZ

Einmal im Monat haben die Schüler der 9. und 10. Klassen einen Praxistag in der PILZ GmbH, d. h. 2 Stunden Theorie und 4 Stunden handwerkliches Arbeiten unter dem Schwerpunkt Metallbearbeitung. Ziel des Praxistages ist es, das Interesse an Metallberufen zu wecken und möglichst Voraussetzungen für einen späteren Berufseinstieg zu schaffen.

 

Schulbücher

Schulbücher werden zum Teil von der Schule angeschafft. Sie sollten von Ihrem Kind sorgfältig behandelt und von Ihnen mit einem Schutzumschlag versehen werden, da sie auch von nachfolgenden Klassen weiterverwendet werden. Wir bitten Sie daher auf Ihre Kinder einzuwirken, dass sie ordentlich mit den Büchern umgehen. Sollten dennoch Bücher am Ende des Schuljahres nicht mehr brauchbar sein, werden wir Sie an den Kosten der Neuanschaffung beteiligen müssen.

 

Schülerausweis

Jeder Schüler kann sich von der Schule einen Schülerausweis ausstellen lassen. Dazu ist im Sekretariat ein Passbild abzugeben.


Schwimmunterricht

Im 3. und 4. Schuljahr fahren die Kinder für je eine Stunde in der Woche zum Schwimmunterricht in die Schwimmhalle nach Finsterwalde. Die SchülerInnen der Jahrgangsstufe 7 fahren jeweils ein Schulhalbjahr zum Schwimmen.


VERA 3

In der Klasse 3 wird bundesweit eine Vergleichsarbeit in Mathematik und Deutsch geschrieben.

Im Schuljahr 2023/24 sind die Termine wie folgt:

   16.04.2024 - Mathematik

   18.04.2024 - Deutsch - Lesen

   25.04.2024 - Deutsch - Zuhören

 

VERA8

In Klasse 8 wird im Februar/März 2024 bundesweit je eine Vergleichsarbeit in Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben.

Informationen zu den Vergleichsarbeiten finden Sie auch im Internet auf der Eltern-Seite des ISQ: www.eltern.isq-bb.de

 

Veränderungsmitteilung

Falls sich Änderungen in der Anschrift, bei den Telefonnummern oder im Sorgerecht ergeben, können Sie dieses Formular für die Mitteilung in der Schule verwenden.

 

Verkehrserziehung
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet für die Erstklässler im September die Busschule statt. Im 4. Schuljahr wird die Radfahrausbildung und -prüfung durchgeführt.

 

Zwergenschule

Für die kommenden Erstklässler führen wir ab März 2024 eine Zwergenschule durch. Dazu hat jedes Kind eine Einladung erhalten.