Urlaubs- und Freizeitplanung
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
in den vergangenen Monaten kommt es immer häufiger vor, dass Ihrerseits Anträge mit der Bitte eingereicht werden, Ferien oder verlängerte Wochenenden zusätzlich zu erweitern, um Urlaube durchzuführen. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei Genehmigungen um Einzelfälle und Ausnahmen handelt, die besonders zu begründen sind. So sind zum Beispiel "günstigere Preise" keine und "die private Urlaubsplanung" besonders zu begründende Relevanzen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf Abschnitt 8 der hierfür geltenden Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb) hinweisen, in dem es heißt:
"(4) Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung. Ausnahmegenehmigungen sind im besonders begründeten Einzelfall zulässig, insbesondere wenn die Eltern aus beruflichen Gründen nachweislich nicht den Urlaub in der unterrichtsfreien Zeit antreten können.
Mit freundlichen Grüßen
C. Rasemann
Schulleiter