Notbetreuung
Notbetreuung der Grundschüler/-innen ab 18. Januar 2021
!NEU!
Anschreiben des Landkreises Elbe-Elster (08.01.2021)
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
in der ersten Kalenderwoche des neuen Jahres (04.-08.01.2021) wird auch in den Grundschulen kein Präsenzunterricht stattfinden. Ebenso wird es in den Horten nur eine Notbetreuung geben.
In den beigefügten Dateien unter Pkt. 3 finden Sie sowohl den Antrag als auch die getroffenen Festlegungen, welche Familien ein Recht auf entsprechende Notbetreuung haben.
Wer die Notbetreuung sowohl für den Hort als auch für die Schule benötigt, muss jeweils einen Antrag abgeben. Wichtig dabei ist, dass Sie die Anträge bei Bedarf schnellstmöglich den zuständigen Stellen zukommen lassen:
1. Notbetreuung in der Schule (Klasse 1 bis 6):
Grund- und Oberschule Massen |
z. H. Herrn Rasemann Finsterwalder Straße 11 03238 Massen-Niederlausitz
|
- Eine Betreuung erfolgt im Rahmen des täglichen Unterrichtsumfangs.
- Die Anträge sind bitte nur in Massen abzugeben. Eine Betreuung erfolgt dann aber an
beiden Grundschulstandorten!
2. Notbetreuung im (Früh-)Hort:
Aktuelle Betreuung im
|
Aktuelle Betreuung im |
Kindertagesstätte „Schloßzwerge“
|
Kindertagesstätte „Schlaumäuse“ |
3. Formulare
Elternbrief zur Notbetreuung
Antrag Notbetreuung neu vom 19.04.2021