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Testausgabe/-strategie

 

Seit Montag, dem 07.03.2022 wird 3 x pro Woche getestet. Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag. Wer an diesen Tagen krank ist, macht den Test am darauffolgenden Tag und legt den Nachweis dafür vor. Die Testpflicht für Schüler endet ab dem 02. Mai 2022.

 

Bis dahin ist es weiterhin ausdrücklich erwünscht, dass auch Geimpfte und Genesene, für die eine rechtliche Verpflichtung zum Testen nicht besteht, an der Testung teilnehmen. Die Tests dafür sind in der Schule/im Sekretariat erhältlich. Es genügt auch eine Info an das Sekretariat - dann erfolgt die Testausgabe automatisch in der Klasse.

 

 

Klassen

Datum nächste

Testausgabe

für den Zeitraum

Datum letzte

Testausgabe

für den Zeitraum 

  

Kl. 1 + F1

 

--- ---    25.04.22     27., 29.04.

 

Kl. 2 - 5

 

---

---

04.04.22 06., 08., 25., 27., 29.04.

Kl. 6,

7a

---

--- 08.04.22 25., 27., 29.04.

  

Kl. 7b

  

--- --- 06.04.22 08., 25., 27., 29.04.

  

Kl. 8a

  

---

---

25.04.22 27., 29.04.

  

Kl. 8b

   

--- --- 04.04.22 06., 08., 25., 27., 29.04.

  

Kl. 9a, b

  

---

---

06.04.22 08., 25., 27., 29.04.

  

Kl. 10a, b

   

---

---

27.04.22 29.04.

 

Wer zur Testausgabe krank war, holt sich die Tests bitte selbständig im Sekretariat ab.

Von der Testung befreit werden kann, wer einen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt hat.

 

MBJS Testkonzept Schule - die gängigsten Formulare (Stand 07.03.2022):

Anlage 1 - Bescheinigung Selbsttest-Schüler

Anlage 2 - Einverständniserklärung zum Testen in der Schule - nur in Ausnahmefällen

Anlage 3 - Elterninformation + Testausgabeerlaubnis

 

 

 

 

 

 

Elternbrief der Ministerin Ernst vom 09.04.2021

 

 

Informationen des Schulleiters:

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

ab Montag, dem 19. April 2021 gilt im Land Brandenburg eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie die in der Schule Tätigen. Zur Umsetzung an unserer Schule nehmen Sie bitte detailliert folgende Informationen zur Kenntnis:

 

1. Schulhomepage

Unter Rubrik „Corona-Infos“ wird es künftig eine neue Rubrik „Teststrategie“ geben, unter der Sie alle Dokumente, Formulare etc. auffinden können. Bitte informieren Sie sich grundsätzlich auf unserer Internetpräsenz über sich aktuell ständig ergebende Neuigkeiten.


 

2. Präsenzpflicht

Ab dem 19. April 2021 greift für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Grundschule) die Präsenzpflicht. Durch die eingeführte Testpflicht entfällt die Entscheidungshoheit der Eltern und Sorgeberechtigten über den Schulbesuch ihres Kindes.

 

3a) Testung und Schulbeginn

Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, zweimal wöchentlich einen Nachweis über einen Coronatest zu erbringen. Ohne diesen Nachweis ist das Betreten des Schulgebäudes nicht gestattet. Der Test muss dabei tagaktuell bzw. darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Das verpflichtend auszufüllende Formular ist den Unterlagen zu entnehmen, die Sie im Zusammenhang mit den ausgeteilten Tests erhalten. Da wir schulorganisatorisch es nicht gewährleisten können, Kinder ohne Nachweis selbst zu testen bzw. eventuell positiv Getestete zu beaufsichtigen, bitte ich Sie eindrücklich uns dahingehend zu unterstützen, dass Sie die Selbsttestung Ihres Kindes Zuhause vornehmen bzw. organisieren.

 

3b) Tests

Genutzt werden die vom Land Brandenburg zur Verfügung gestellten Tests. Hierbei handelt es sich um Tests durch vorderen Nasenabstrich. Eine Gebrauchsanweisung ist der Verpackung beigelegt.

Sollten Sie einen anderen Test „bevorzugen“ und dafür einen externen Anbieter (Testzentrum, Apotheke etc.) nutzen wollen, ist dies auch möglich. Die mitgelieferten Tests sind demnach nicht bindend zu verwenden. An das Ausfüllen der Bescheinigung ist aber zu denken!

 

3c) Testverweigerung

Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte keine Testung Zuhause vornehmen und auch kein anderweitiges tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die Schüler/innen verbringen demnach die Lernzeit zu Hause.

3d) Austeilen der Schnelltests

Sofern die schriftliche Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten vorliegt, werden die Tests, die die Schüler/innen benötigen, in der Schule ausgeteilt.

 

3e) Erbringung des Nachweises

 

Präsenzunterricht

Nachweis-Erbringung

Grundschule

nur Mo/Mi/Fr

montags und mittwochs

  Notbetreuung  montags und mittwochs

 

nur Di/Do 

dienstags und donnerstags

 

Sek-1

Wochenrhythmus

montags und mittwochs

 

3f) Zutritt zu den Schulgebäuden

Standort Sallgast

Die Schüler/innen zeigen vor Ort den Nachweis des durchgeführten Selbsttests, sobald die Lehrerinnen sie dazu auffordern.

 

Standort Massen

Der Zutritt zum Schulgebäude ist vor Beginn der 1. Stunde 07:25 Uhr zulässig. Die Klassen benutzen verschiedene Eingänge - siehe Seite Vertretungsplan. Aufsichtsführende Lehrkräfte kontrollieren die Nachweise über die erfolgte Selbsttestung.


 

4. Abschlussprüfungen in der Jahrgangsstufe 10

Für die Schüler/innen der Jahrgangsstufe 10, die sich an Prüfungstagen offiziell nicht im Präsenzunterricht befinden, ist eine Teilnahme an der Abschlussprüfung nur möglich, wenn Sie ebenso einen Nachweis über einen aktuellen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorzeigen.

 

5. Positives Testergebnis – Was tun?

Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis an, dürfen die betroffenen Schüler/innen bzw. die an der Schule Tätigen die Schule nicht betreten und es muss unverzüglich die Abklärung in einem Testzentrum oder beim Hausarzt erfolgen. Erst wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist, liegt tatsächlich eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion vor. Sowohl bei einem positiven Ergebnis des Schnelltests als auch eines PCR-Tests ist umgehend die Schulleitung zu informieren! Bis zur Vorlage des Ergebnisses des PCR-Tests begeben sich die Betroffenen in häusliche Quarantäne.

 

 

Mit freundlichen Grüßen                                                      Massen, 13.04.2021


C. Rasemann

Schulleiter

 

 

Im Folgenden ein Video, welches den Anwendung der Selbsttests darstellt: